Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Wenn Du kürzlich gekündigt wurdest oder befürchtest, dass deine Kündigung ungerechtfertigt ist, kann eine Kündigungsschutzklage eine gute Option sein. Eine Kündigungsschutzklage ist eine gerichtliche Klage, mit der Du gegen deinen Arbeitgeber vorgehen kannst, um eine ungerechtfertigte Kündigung anzufechten.

Wann kann eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden?

Eine Kündigungsschutzklage kann eingereicht werden, wenn Du das Gefühl hast, dass deine Kündigung ungerechtfertigt ist. Dies kann aufgrund verschiedener Gründe der Fall sein, wie z.B. Diskriminierung aufgrund deines Geschlechts, deiner Rasse, Religion oder deiner politischen Überzeugungen. Andere Beispiele sind wegen der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder wegen des Alters.

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Wie klage ich gegen meine Kündigung? Mit unserem Tool in 15 Minuten.

Wichtig: Du musst innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erheben.

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Wenn Du beschließt, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, musst Du zunächst eine Klageschrift bei einem zuständigen Gericht einreichen. Das Gericht wird dann die Klage prüfen und eine Anhörung ansetzen. In der Anhörung werden beide Parteien – Du und dein Arbeitgeber – die Gelegenheit haben, eure Positionen vor dem Gericht zu präsentieren. Das Gericht wird dann eine Entscheidung treffen und mitteilen, ob die Kündigung gerechtfertigt oder ungerechtfertigt war.

Mit oder ohne Rechtsanwälte?

Du kannst dich zumindest in der ersten Instanz auch selbst vertreten. Wie sinnvoll das ist? Es kommt darauf an.

Oft macht es sehr viel Sinn, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Wenn der Fall schwierig ist oder es um viel geht, raten wir dir in jedem Fall zu einer anwaltlichen Vertretung. Viele Expert:innen im Arbeitsrecht raten grundsätzlich davon ab, sich im Rahmen der Kündigungsschutzklage ohne Anwalt zu wehren.

Diese anwaltliche Vertretung ist gesetzlich aber nicht zwingend. Du brauchst keinen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin in der ersten Instanz. Der Richter oder die Richterin spricht das Recht und wird in der Güteverhandlung versuchen, einen fairen Kompromiss für beide Parteien zu finden.

Wehre dich gegen Kündigung

Kostenlose anwaltliche Vertretung?

Insbesondere bei geringen Einkommen gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Wenn diese bewilligt wird, zahlt der Staat deine Anwalts- und Gerichtskosten. Du zahlst im Ergebnis bei anwaltlicher Vertretung sogar weniger: die Gerichtsgebühren müsstest Du sonst selbst tragen.

Klageschrift erstellen

In etwa 15 Minuten zu einer vollständigen Klageschrift und verteidige dich selbst.

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FAQ arbeitsrechte.org

Du möchtest mehr über die Kündigungsschutzklage erfahren?

Unten findest Du mehr Informationen.

Mehr Informationen.

Was ist eine Kündigungsschutzzklage?

Die Kündigungsschutzklage ist die Klage eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber. Man klagt beim Arbeitsgericht auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgehoben worden ist (§ 4 KSchG). Ei­ne Kündi­gungs­schutz­kla­ge ist im­mer auf ei­ne be­stimm­te, vom Ar­beit­ge­ber erklärte Kündi­gung, be­zo­gen.

Brauche ich einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin?

Nicht zwangsläufig. In der ersten Instanz kannst Du dich selbst vertreten. Viele erfahrene Kolleginnen und Kollegen im Arbeitsrecht raten jedoch deutlich davon ab.

In komplizierten Fällen raten wir dir unbedingt, dich an einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zu wenden. Das Verfahren findet ansonsten nicht auf Augenhöhe statt, die Gegenseite wird regelmäßig anwaltlich vertreten sein.

Melde dich, wenn Du Fragen dazu hast.

 

Was bedeutet Kündigungsschutz?

Wer in einem Betrieb mit mindestens 10 Angestellten länger als sechs Mo­na­te beschäftigt ist, hat ge­genüber or­dent­li­chen Kündi­gun­gen des Ar­beit­ge­bers einen gewissen Kündi­gungs­schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

In diesem Fall kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur kündigen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt.

Kündigungsgründe, die das Kündigungsschutzgesetz zulässt, sind Gründe in der Person oder dem Verhalten der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers sowie betriebsbedingte Gründe.

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Nachdem Du die Klage eingereicht hast, wird nach § 61a Abs. 2 ArbGG innerhalb von zwei Wochen eine Güteverhandlung terminiert. In diesem Güte­ter­min wird die Kündigungsschutzsache al­lein vor dem oder der Vor­sit­zen­den der Kam­mer be­spro­chen. Erst im anschließenden Kammertermin kommen dann gegebenenfalls noch zwei ehrenamtliche Richter:innen dazu.

In vielen Fällen endet das Verfahren in der Güteverhandlung. Man vergleicht sich.

Wenn man sich im Gütetermin nicht einigt, wird ein Kammertermin angesetzt und der Arbeitgeber erhält die Gelegenheit, die Klage schriftlich zu erwidern. Dazu kannst Du dann wiederum auch Stellung nehmen. Dieses Verfahren dauert in der Regel deutlich länger. Je nach Bundesland vergeht bis zum Gütetermin auch mal ein halbes Jahr.

Wie ist die Klagefrist im Kündigungsschutzverfahren?

Du musst deine Klage spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bei Gericht einreichen. Die Ausnahmen für diese Frist sind eng. Solltest Du sie verpasst haben, wende dich am besten an eine:n Rechtsanwält:in.

Wie hoch sind die Kosten der Kündigungsschutzklage?

Wenn Du dich selbst vertrittst, fallen regelmäßig keine Kosten an. Nur wenn Du verlierst, musst Du die Gerichtsgebühren zahlen.

Bei den Gerichtskosten kommt es darauf an, wie das Verfahren endet. Kommt ein Vergleich zustande, entsteht keine Gerichtsgebühr.

Teilweise können jedoch Kosten bspw. für Zustellungen oder Dolmetscher entstehen, die dann in der Regel von beiden Seiten zur Hälfte zu tragen sind.

Die Gebrichtsgebühren werden nach deinem Einkommen berechnet. Der Streitwert, also die Bemessungsgrundlage für die Kosten einer Kündigungsschutzklage, beträgt drei Monatsgehälter.

Die Anwaltskosten trägt grundsätzlich jede Partei selbst, unabhängig davon, wie der Kündigungsschutzprozess letztendlich ausgeht.

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Die ordentliche Kündigung ist eine einseitige Aufkündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu einer außerordentlichen Kündigung wird dabei die maßgebliche Kündigungsfrist beachtet.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Die außerordentliche Kündigung auch als fristlose Kündigung bezeichnet. ​Fristlos bedeutet, dass keine Kündigungsfrist eingehalten wird. Dies setzt wichtige Kündigungsgründe voraus. 

Wurden Kündigungsfrist und Schriftform eingehalten?

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer müssen die gesetzlichen (oder vereinbarten) Kündigungsfristen einhalten.

Eine außerordentliche Kündigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Was bedeutet besonderer Kündigungsschutz?

Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes besteht für bestimmte besonders schutzwürdige Personengruppen ein besonderer Kündigungsschutz (z.B. für Schwangere oder Schwerbehinderte, Elternzeit, Betriebsratsmitglieder:innen, etc.).

Arbeitgeber in Insolvenz?

Gekündigte Mitarbeiter können sich auch im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers gegen eine Kündigung nur mittels Kündigungsschutzklage wehren. Die Klage wird dann gegen den Insolvenzverwalter gerichtet.

Was ist ein Weiterbeschäftigungsantrag?

 
 
Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist ein Anspruch des Arbeitnehmers, der mit fast jeder Kündigungsschutzklage geltend gemacht wird.
Solange das Arbeitsverhältnis besteht, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung seines Gehalts und auf Beschäftigung. Wird dem Arbeitnehmer gekündigt, enden diese Ansprüche mit Ablauf der Kündigungsfrist. Wehrt sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage, können mehrere Monate vergehen, bis über die Kündigung rechtskräftig entschieden ist.

Was ist eine Abfindung?

Die Ab­fin­dung ist ei­ne ein­ma­li­ge Zah­lung, die ein Ar­beit­ge­ber ei­nem Ar­beit­neh­mer bei Kündigung des Ar­beits­verhält­nis­ses als Entschädi­gung für den Ver­lust des Ar­beits­plat­zes zahlt.

Wann bekomme ich eine Abfindung?

Eine Abfindung steht dir rechtlich nur in Ausnahmefällen zu, beispielsweise wenn ein Sozialplan oder ein Tarifvertrag dies vorsehen.

Aber: viele Kündigungen sind unwirksam und das Kündigungsverfahren dauert lange, bis zu einem Urteil vergeht meist mindestens ein halbes Jahr. Für viele Arbeitgeber ist es daher ratsam, es gar nicht erst zu einem Urteil kommen zu lassen. Eine Kündigung ist in Anbetracht des hohen Schutzes für Arbeitnehmer:innen für diesen immer schwierig und mit Unsicherheiten verbunden.

Wenn der Arbeitgeber im Urteil verliert, muss er für die gesamte Zeit des Verfahrens deinen Lohn nachentrichten. Und dich in den meisten Fällen erstmal weiterbeschäftigen.

Viele Arbeitgeber möchten diese hohen finanziellen Risiken nicht eingehen. Man vergleicht sich daher rechtlich auf eine Abfindung und einigt sich, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auzulösen.

 

Was bedeutet mehrmalige Kündigung?

Teilweise sprechen Arbeitgeber mehrmalige Kündigungen aus. In Extremfällen kann das jeden Tag passieren. Im gerichtlichen Verfahren muss man sich gegen jede dieser Kündigungen wehren.

Wie wird das Zugangsdatum der Kündigung berechnet?

Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beginnt gem. § 130 BGB in der Regel dann zu laufen, sobald die Kündigung in deinen „Machtbereich“ gelangt. Dazu reicht es, wenn die Kündigung in deinen Briefkasten gelangt. Das Ende der dreiwöchigen Frist hängt vom Tag ab. An einem Werktag endet sie um 24 Uhr. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich das Fristende auf 24 Uhr des darauffolgenden Werktags.

Auch hier musst Du aufpassen: Die Frage des Zugangs ist eine juristische und unterliegt dem Einzelfall. Nur ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin können dir diesen Zeitpunkt in Zweifelsfällen sicher berechnen.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Fast immer. Die Kündigungsschutzklage ist immer sinnvoll, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, für die es aus Sicht des Arbeitnehmers keinen vernünftigen Grund gibt.

Wie sind die Chancen bei einer Kündigungsschutzklage?

Das hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn Du Sonderkündigungsschutz (Schwanger, Mitglied des Betriebsrats, in Elternzeit, etc.) bist, stehen deine Chancen sehr gut. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, dein Arbeitgeber also mindestens 10 Angestellte beschäftigt und Du seit mindestens sechs Monaten angestellt bist, ist eine Klage oft erfolgsversprechend.

Wie lange dauert ein Kündigungsschutzprozess?

 
 
In der Regel dauert der Kündigungsschutzprozess in der ersten Instanz etwa drei bis sieben Monate. Die Güteverhandlung wird deutlich schneller terminiert und findet regelmäßig zwei bis sechs Wochen nach Klageeinreichung statt.

Was bedeutet Prozesskostenhilfe?

Über die Prozesskostenhilfe kann Personen mit geringen Einkommen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Meist werden in diesen Fällen die Anwalts- und Gerichtsgebühren vollständig vom Staat übernommen. Mehr Informationen findest Du auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz.

Wie hoch wird meine Abfindung ungefähr ausfallen?

Das ist leider eine sehr individuelle Frage, die die nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beantworten können. Der § 1a KSchG gibt mit einem halben Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung eine gewisse Orientierung.

Aber lass‘ uns ein Rechenbeispiel versuchen. Du verdienst 3.000€ brutto, der Arbeitgeber zahlt mit Sozialabgaben monatlich also etwa 4.000€ für deine Anstellung. Wenn im Kündigungsschutzprozess nach sechs Monaten ein Urteil gegen ihn fällt, muss er also ca. 24.000€ Lohn nachzahlen. Der wirtschaftliche Schaden ist immens.

Vor Gericht fließen ganz viele andere Faktoren mit ein, die Berechnung ist höchst individuell und komplex. Wir raten dir insbesondere in komplizierten Fällen zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin.

Allgemeine Hinweise zur Klage

Die Klage muss immer handschriftlich unterschrieben sein. Daher kann eine Klage nicht per E-Mail eingereicht werden.

Die Klage ist immer zweifach bei Gericht einzureichen. Füge deiner Klage bitte Kopien von allen relevanten Unterlagen (z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Lohnabrechnung) bei.

Welches Arbeitsgericht ist zuständig?

Die sogenannte örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach der Beklagtenseite, in deinem Fall also des Arbeitgebers.

Das Arbeitsgericht am Wohnort/Sitz des Arbeitgebers ist für das Verfahren örtlich zuständig. Eine weitere Zuständigkeit ergibt sich gegebenenfalls aus deinem Arbeitsort. Sollten sich diese Arbeitsgerichte unterscheiden, hast Du eine Wahlmöglichkeit.

Was ist eine Rechtsantragstelle?

Du kannst in jedes zuständige Arbeitsgericht gehen und Klage mit Hilfe der Rechtsantragstelle zu erheben.

Der jeweilige Mitarbeiter der Rechtsantragstelle nimmt die Klage in der richtigen Form auf, darf dabei aber keine Rechtsberatung leisten.

Was muss in die Klageschrift?

  • Dein vollständiger Name und deine Anschrift.
  • Bezeichnung und Anschrift des Gerichts
  • Bezeichnung der beklagten Partei (Person oder Firma; regelmäßig Arbeitgeber); bestenfalls mit ihrem gesetzlichen Vertreter
  • Klageantrag: Du musst in einem Antrag konkret darlegen, was Du von deinem Arbeitgeber verlangst
  • Klagebegründung: Versuche zu begründen, warum dir dieser Anspruch wohl zusteht

 

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